Chronologie des Rechtsstreits
November 2005 bis Januar 2006
Die Dreharbeiten für das "fiktionale Drama basierend auf wahren Begebenheiten" "Contergan" laufen in Nordrhein-Westfalen ohne Einbeziehung der Grünenthal GmbH trotz Namensnennung. Produktion: Zeitsprung Film + TV Produktions GmbH, Drehbuch: Benedikt Röskau; Regisseur: Adolf Winkelmann. Geplante Ausstrahlung in der ARD: November 2006.
Dezember 2005
Kontaktaufnahme Grünenthals mit den Filmemachern wegen historischer Falschdarstellungen im Drehbuch und Angebot von Lösungsvorschlägen für eine Fortsetzung des Filmprojektes.
15. März 2006
Grünenthal erwirkt beim Landgericht Hamburg einstweilige Verfügungen gegen 15 Drehbuchszenen nach Ablehnung von Änderungsvorschlägen durch die Filmemacher.
24. März 2006
Nach Widerspruch von WDR und Zeitsprung mündliche Verhandlung vor dem Landgericht Hamburg. Sichtung von Ausschnitten des Films (Rohfassung), in den einige der beanstandeten Falschaussagen übernommen worden waren. Das Landgericht verneint den fiktiven Charakter des Films.
28. Juli 2006
Landgericht Hamburg verhandelt Hauptsacheverfahren und bestätigt einstweilige Verfügungen von Grünenthal in allen wesentlichen Punkten. Filmemachern wird Verbreitung von 13 Falschdarstellungen verboten. WDR und Zeitsprung kündigen Berufung an mit der Begründung, die Kunstfreiheit sei in Gefahr.
20. März 2007
Im Vorfeld der Berufungsverhandlung erfolgen Korrekturen bzw. Herausnahme einzelner, vom Landgericht verbotener Szenen durch die Filmemacher. Dabei Einbau neuer, historisch nicht korrekter Darstellungen, gegen die Grünenthal wiederum einstweilige Verfügungen beim Landgericht Hamburg erwirkt. In der Berufung vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg (OLG) wird nun auf der Basis der Rohfassung des Films verhandelt, in der - aufgrund des Widerspruchs von Grünenthal - bereits eine Vielzahl der beanstandeten Szenen nicht mehr vorhanden sind.
10. April 2007
Das OLG Hamburg ändert in seinem Urteil die richterlichen Entscheidungen der Vorinstanz weitgehend ab. Es hebt mit Ausnahme einiger Schlüsselszenen die einstweiligen Verfügungen des Landgerichts Hamburg auf.
10. Mai 2007
Grünenthal legt Verfassungsbeschwerde gegen die Urteile des OLG vom 10. April 2007 ein. Gleichzeitig werden beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) auch Eilanträge auf Erlass einstweiliger Anordnungen gestellt, da der Film auf Filmfestivals in München und Rom sowie in der ARD gezeigt werden soll.
11. Mai 2007
Verhandlungen im Hauptsacheverfahren vor dem Landgericht Hamburg. Das Urteil wird auf den 20. Juli 2007 terminiert.
15. Mai 2007
Aufhebung zusätzlicher, von Grünenthal gegen die Filmemacher erwirkter einstweiliger Verfügungen durch das Landgericht Hamburg. Verpflichtung der Filmemacher, in einem Vor- und Abspann zu erläutern, dass es sich beim Spielfilm um eine weitgehend fiktionale Geschichte handelt.
20. Juli 2007
Das Urteil des Landgerichts Hamburg im Hauptsacheverfahren wird mit Rücksicht auf das Bundesverfassungsgericht auf den 21. September 2007 vertagt.
29. August 2007
Das Bundesverfassungsgericht weist den Eilantrag Grünenthals für ein vorläufiges Sendeverbot des WDR-Zweiteilers "Contergan" zurück und erklärt am 5. September, dass der Film im November ausgestrahlt werden könne. Jedoch sei die erhobene Verfassungsbeschwerde "weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet".
21. September 2007
Das Landgericht Hamburg gibt bekannt, nach der durch die Entscheidung des BVerfG veränderten Situation die mündliche Verhandlung im Hauptsacheverfahren um Falschdarstellungen in dem WDR-Zweiteiler neu zu eröffnen. Als Termin wird der 25. Januar 2008 genannt.
25. Januar 2008
In der mündlichen Verhandlung vor dem Hamburger Landgericht erläutern die Anwälte beider Parteien ihre Rechtspositionen. Der Vorsitzende Richter kündigt ein Urteil für den 14. März 2008 an. Laut Medienberichten deutet er an, weiterhin Bedenken gegen einzelne Passagen des Films zu haben.
28. Januar 2008
Grünenthal zieht die Verfassungsbeschwerde gegen die Urteile des Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG) vom 10. April 2007 beim Bundesverfassungsgericht zurück und fokussiert sich auf das Hauptsacheverfahren vor dem Landgericht Hamburg. Der Rechtsweg wird - falls erforderlich - ausgeschöpft.
14. März 2008
Das vom Vorsitzenden Richter Buske zunächst für den 14. März 2008 angekündigte Urteil im Hauptsacheverfahren wurde vom Landgericht Hamburg auf den 18. April 2008 verlegt.
18. April 2008
Die Pressekammer des Landgerichts Hamburg hat im Rechtsstreit um den ARD-Spielfilm "Contergan" im Hauptsacheverfahren beide Klagen gegen den Westdeutschen Rundfunk (WDR) sowie dessen Produktionsfirma ZEITSPRUNG FILM + TV PRODUKTIONS GmbH zurückgewiesen. Grünenthal wird die Urteilsbegründung sorgfältig prüfen und anschließend über das weitere Vorgehen entscheiden.




