Zusammenfassung der Ereignisse
Die Filmproduktion
Der Westdeutsche Rundfunk (WDR) ließ durch die Produktionsfirma Zeitsprung das Drehbuch von Autor Benedikt Röskau ab 2. November 2005 filmisch umsetzen. Nach Angaben des WDR war ein "fiktionales Drama basierend auf wahren Begebenheiten" zur Contergan-Tragödie geplant. Im Film sollte sowohl der originale Produktname "Contergan" verwendet, als auch das herstellende Pharmaunternehmen "Chemie Grünenthal" benannt werden. Eine Verfremdung in Form fiktionaler Namen war nicht vorgesehen.
Das fehlerhafte Drehbuch
Grünenthal entdeckte im Drehbuch zahlreiche historische Falschdarstellungen und nahm Kontakt mit den Filmemachern auf. WDR und Zeitsprung sahen die Persönlichkeitsrechte von Grünenthal nicht berührt.
Grünenthals Lösungsvorschläge
Grünenthal legte den Filmemachern Ende 2005 seine Auffassung zum geplanten Filmprojekt dar. Dabei unterbreitete das Unternehmen auch Lösungsvorschläge, die das Filmprojekt ermöglicht hätten. Auf diese Vorschläge gingen die Filmemacher nicht ein.
Juristischer Streit
Das Pharmaunternehmen leitete am 15. März 2006 rechtliche Schritte gegen die Filmemacher ein, um die filmische Verbreitung von 15 Schlüsselszenen aus dem Drehbuch zu verbieten da sie die geschichtlich verbürgten Ereignisse um Contergan schwerwiegend entstellten. Das Landgericht Hamburg erließ einstweilige Verfügungen gegen WDR und Zeitsprung.
Ein Beispiel
Im Drehbuch wurde dargestellt, dass Grünenthal Contergan auch nach dem ärztlichen Hinweis auf die Teratogenität (Missbildungen auslösende Wirkung) noch über ein Jahr im Handel gelassen habe und erst durch ein Verbot der Innenminister zur Rücknahme gezwungen worden sei. Tatsächlich hat Grünenthal Contergan bereits zwölf Tage nach der Warnung von Dr. Lenz selbstständig aus dem Handel genommen. Ein behördliches Verbot hat es nicht gegeben.
Landgericht Hamburg
Gegen die einstweiligen Verfügungen legten WDR und Zeitsprung Widerspruch ein. In der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Hamburg am 24. März 2006 sahen sich die Richter eine Stunde des Rohschnitts an. Das Gericht wollte sich ein Bild davon machen, ob im Gegensatz zum Drehbuch wenigstens die filmische Umsetzung fiktiven Charakter besitzt. Das Landgericht Hamburg verneinte dies ganz klar und stufte die beanstandeten Darstellungen als (unwahre) Tatsachenbehauptungen über Grünenthal ein.
Klarer Punktsieg
Am 28. Juli 2006 bestätigte das Landgericht Hamburg die einstweiligen Verfügungen im Hauptsacheverfahren in allen wesentlichen Punkten. Der damalige Opferanwalt Schulte-Hillen setzte sich sogar in allen 17 beanstandeten Punkten durch. WDR und Zeitsprung kündigten Berufung vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg an.
Filmemacher verlieren
Im Vorfeld der Berufungsverhandlung am 20. März 2007 reagierten die Filmemacher, indem sie beanstandete Falschdarstellungen entweder aus dem Film herausnahmen oder zu verändern versuchten. Dabei wurden - offensichtlich ganz bewusst - neue Falschdarstellungen eingebaut. Die Grünenthal GmbH fügte den Filmemachern mit dem Erlass einer weiteren einstweiligen Verfügung eine erneute Niederlage vor dem Landgericht Hamburg zu.
Erklärung der Richterin
In der Berufungsverhandlung stellte die Vorsitzende Richterin Dr. Raben klar, dass es in dem Verfahren nicht um Kunstfreiheit ginge. Es ginge auch nicht um das Verbot eines Filmes, sondern um einzelne Szenen. Und sie hob hervor, dass Grünenthal bereits zu diesem Zeitpunkt große Erfolge erreicht habe, da in der Rohfassung des Films gegenüber dem Drehbuch sehr viele beanstandete Szenen bereits entfernt worden seien. Es wurde unstreitig festgehalten, dass die bemängelten Szenen in der Tat historisch falsch seien. Das Gericht sah dies im Gegensatz zu Grünenthal in einzelnen Szenen aber als nicht so gravierend an.
OLG-Urteil
Das OLG-Urteil wurde am 10. April 2007 bekannt gegeben. In der Presseerklärung des Oberlandesgerichts heißt es dazu: "Der Senat hat [...] die einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg mit Ausnahme weniger Filmpassagen aufgehoben. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass die einstweilige Verfügung zu einer Zeit erging, als der Film noch nicht vorlag und dass einige der Szenen, die ursprünglich im Drehbuch vorhanden waren und verboten wurden, nicht oder verändert in den Film übernommen worden sind. Insofern hat sich die Firma Grünenthal GmbH im Ergebnis in größerem Umfang durchgesetzt, als dies nunmehr den Anschein hat."
Gang nach Karlsruhe
Das Aachener Pharmaunternehmen hielt trotz dieses Erfolges einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht für denkbar, um das Urteil des Oberlandesgerichts überprüfen zu lassen. Am 10. Mai 2007 entschied sich Grünenthal, diesen Weg einzuschlagen.
Vertagt
Das Landgericht Hamburg verhandelte am 11. Mai 2007 gleich mehrere Verfahren in diesem Rechtsstreit. Ein Urteil im Hauptsacheverfahren gab es jedoch nicht. Stattdessen legte die Kammer den Termin für das Urteil auf den 20. Juli 2007 fest. An diesem Tag wurde der Termin mit Blick auf das Bundesverfassungsgericht auf den 21. September 2007 vertagt. Am 15. Mai 2007 hob das Landgericht Hamburg die zusätzlichen einstweiligen Verfügungen auf, die Grünenthal gegen die Filmemacher erwirkt hatte.
Die Entscheidung aus Karlsruhe und ihre Folgen
Das Bundesverfassungsgericht hat am 29. August 2007 die Ausstrahlung des Films "Contergan" zugelassen, ohne inhaltlich abschließend darüber entschieden zu haben, ob der Film in seiner jetzt zu sendenden Fassung rechtmäßig ist oder nicht. Dieser Entscheidung liegt u. a. die Abwägung zugrunde, dass es die Filmemacher unzumutbar hart treffen würde, wenn sie den Film nicht in zeitlich engem Zusammenhang mit dem 50. Jahrestag der Contergan-Markteinführung senden dürften. Grünenthal kann diese medienpolitische Entscheidung nicht gutheißen - immerhin war die Ausstrahlung ursprünglich für den Herbst des Jahres 2006 vorgesehen. Jetzt rückt sie nur deshalb ins nähere Umfeld des 50. Jahrestages, weil die zwischenzeitlichen Gerichtsverfahren und Modifikationen des Films zu einer rund einjährigen, aus Sicht der Filmemacher mehr als ungewollten Verzögerung geführt haben. Das Bundesverfassungsgericht stellt weiter fest, dass der Film "der öffentlichen Meinungsbildung bedeutsame Anstöße" vermittle. In ihrer Begründung wiesen die höchsten deutschen Richter jedoch auch darauf hin, dass die erhobene Verfassungsbeschwerde "weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet" sei.
Neue mündliche Verhandlungen vor dem Landgericht
Aufgrund der durch die Entscheidung des BVerfG eingetretene neue Situation hat der Vorsitzende Richter Andreas Buske vom Landgericht Hamburg am 21. September kein Urteil gesprochen, sondern neue Verhandlungen angekündigt. Am 25. Januar 2008 wolle er den beteiligten Parteien die Möglichkeit eröffnen, ihre Argumente neu zu diskutieren. Somit hat sich die kuriose Situation ergeben, dass ein Gericht erst im Nachhinein über die Rechtmäßigkeit der Ausstrahlung entscheiden wird.
Landgerichtsurteile für März 2008 angekündigt
Mit den Worten "Mir gefallen unsere Entscheidungen immer noch besser als die der anderen", leitete der Vorsitzende Richter am Landgericht Hamburg, Andreas Buske, die mündliche Verhandlung im Hauptsacheverfahren ein. Ob die Kammer dennoch gegen ihre Überzeugung den Entscheidungen der höheren Instanzen folge, sei offen. "Wie wir das machen, haben wir noch nicht abschließend beraten", sagte Buske. Nachdem beide Seiten ihre Rechtspositionen ausgetauscht hatten, setzte er die Urteilsverkündung für den 14. März an.
Rückzug der Verfassungsbeschwerde
Am 28. Januar 2008 zieht Grünenthal seine Verfassungsbeschwerde gegen die Urteile des Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG) vom 10. April 2007 beim Bundesverfassungsgericht zurück. Das Pharmaunternehmen fokussiert sich nach Angaben von Sebastian Wirtz damit ganz auf das Hauptsacheverfahren vor dem Landgericht Hamburg und wird dort - falls erforderlich - den Rechtsweg ausschöpfen. Nach Auffassung von Wirtz bedeutet die Rücknahme keine Aufgabe des bisherigen Standpunktes, sondern nur eine Veränderung der Vorgehensweise. "Unser damaliger Antrag verfolgte das Ziel, eine Ausstrahlung des Films bis zu einer endgültigen Entscheidung in der Sache zurück zu stellen", so Wirtz. Dieses Anliegen habe sich durch die bereits erfolgte Sendung ohne abschließende Prüfung seiner Rechtmäßigkeit erledigt. Das höchste deutsche Gericht habe Grünenthal nahe gelegt, die anhängigen Verfahren vor den Zivilgerichten weiter zu verfolgen. Dies tue das Unternehmen jetzt.
Urteilsverkündung auf 18. April verschoben
Das vom Vorsitzenden Richter Buske zunächst für den 14. März 2008 angekündigte Urteil im Hauptsacheverfahren wurde vom Landgericht Hamburg auf den 18. April 2008 verlegt. Begründet wurde dieser Aussetzungsbeschluss nach Angaben eines Sprechers des Landgerichts damit, dass die zuständige Pressekammer überlastet gewesen sei und es nicht geschafft habe, das Urteil fertig zu stellen.
Landgericht weist Klagen im Hauptsacheverfahren zurück
Entgegen seiner Ankündigung vom 25. Januar 2008, als der Vorsitzende Richter Andreas Buske die eigenen Entscheidungen "immer noch besser" nannte als die des Hanseatischen Oberlandesgerichtes (OLG), wies die Pressekammer des Hamburger Landgerichts im Hauptsacheverfahren die Klagen von Grünenthal gegen den WDR und seine Produktionsfirma Zeitsprung zurück. Buske erklärte, er wolle "in dem mittlerweile eingetretenen Verfahrensstadium der OLG-Sichtweise nicht mehr entgegentreten". Er hob auch hervor, dass der WDR die meisten strittigen Szenen aus Drehbuch und Film entfernt oder verändert habe. Grünenthal bedauert, dass der Zuschauer somit weiterhin ein in wichtigen Teilen unzutreffendes Bild von den damaligen Vorgängen erhalte. Das Familienunternehmen wird die Urteilsbegründung sorgfältig prüfen und anschließend über das weitere Vorgehen entscheiden.




