Häufige Fragen und Antworten zum Spielfilm "Contergan"
- Will bzw. wollte Grünenthal den Zweiteiler "Contergan" verhindern?
- Warum ist Grünenthal gerichtlich gegen den TV-Zweiteiler "Contergan" des Westdeutschen Rundfunks (WDR) vorgegangen?
- Worin sieht Grünenthal eine Gefahr für Zuschauer und Unternehmen?
- Welche Aussagen im Film beanstandet Grünenthal?
- Wie steht Grünenthal zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass der WDR-Zweiteiler "Contergan" gesendet werden darf?
- Was hat Grünenthal vor Gericht erreicht?
- Die Filmemacher behaupten, dass alle beanstandeten Szenen historisch korrekt seien - was sagt Grünenthal dazu?
- Wie steht Grünenthal zum Thema Kunstfreiheit?
- Würde Ihr Unternehmen grünes Licht für eine Ausstrahlung geben, falls die umstrittenen Punkte korrigiert würden?
- Stimmt es, dass Grünenthal in Gesprächen mit der Produktionsfirma "Zeitsprung" gefordert hat, dass weder das Unternehmen noch das Medikament im Film genannt werden sollen?
- Gäbe es vorstellbar überhaupt irgendein Drehbuch (außer einem streng dokumentarischen), mit dem das Unternehmen einverstanden wäre?
- Hat die Firma Grünenthal damit gerechnet, dass die juristische Auseinandersetzung auch publizistisch solche Wellen schlägt?
- Wenn ja: Bedauert es die Firma mittlerweile, diesen Weg eingeschlagen zu haben?
1. Will bzw. wollte Grünenthal den Zweiteiler "Contergan" verhindern?
Nein, aber wir sind gegen eine Reihe von Schlüsselszenen im Film, da sie nicht den historischen Fakten entsprechen und ein unzutreffendes Bild von Grünenthal zeichnen.
2. Warum ist Grünenthal gerichtlich gegen den TV-Zweiteiler "Contergan" des Westdeutschen Rundfunks (WDR) vorgegangen?
Was einmal gesendet ist, prägt sich beim Zuschauer als inneres Bild der Wahrheit ein. Gegendarstellungen und Richtigstellungen sind gegen ein Filmwerk nicht möglich, ebenso wenig kann eine juristische Person Schmerzensgeld verlangen. Grünenthal blieb damit nur die Möglichkeit, möglichst noch vor Ausstrahlung des Films dafür einzutreten, dass wichtige Schlüsselszenen korrigiert werden.
3. Worin sieht Grünenthal eine Gefahr für Zuschauer und Unternehmen?
Beim Zweiteiler handelt es sich um einen Unterhaltungsfilm, der zum einen auf historisch belegten Fakten beruht, zum anderen auf erfundener Handlung. Das Problem ist, dass der Fernsehzuschauer keine Möglichkeit hat, zwischen Fakten und Fiktion zu unterscheiden.
Der Film wird mit großem Aufwand beworben. Die Nennung des tatsächlichen Fimennamens und des Produkts Contergan im Umfeld fiktionaler Handlungen wird einen absehbaren Imageschaden für Grünenthal mit sich bringen. Aus diesem Grund sah sich das Familienunternehmen zu rechtlichen Schritten gezwungen. Dies umso mehr als die Filmemacher Änderungen ihres Projektes im Wesentlichen abgelehnt hatten.
4. Welche Aussagen im Film beanstandet Grünenthal?![]()
Grünenthal beanstandet Schlüsselszenen und keine unbedeutenden Details in der Rahmenhandlung.
Grünenthal wehrt sich gegen Aussagen, die die damaligen historischen Vorkommnisse grob verzerren und einen völlig falschen Eindruck vom Unternehmen und dessen damaligem Handeln erzeugen.
Zwei Beispiele sollen dies verdeutlichen:
- Im uns vorliegenden Drehbuch wurde dargestellt, dass Grünenthal Contergan auch nach dem ärztlichen Hinweis auf die Teratogenität noch über ein Jahr im Handel gelassen habe und erst durch ein Verbot der Innenminister zur Rücknahme gezwungen worden sei. Tatsächlich hat Grünenthal Contergan bereits zwölf Tage nach der Warnung von Dr. Lenz selbstständig aus dem Handel genommen; ein behördliches Verbot hat es nicht gegeben.
- In Drehbuch und Film wird dargestellt, dass die angeklagten Mitarbeiter von Grünenthal das Strafverfahren verzögert hätten, um sich in eine so genannte "absolute Verjährung" zu flüchten. Eine solche Verjährung aber hat es im damals geltenden Strafrecht nicht gegeben, was auch die Filmemacher anerkannt haben. Anders als zuvor das Landgericht hat das Oberlandesgericht die "Flucht in die absolute Verjährung" gleichwohl nicht verboten mit der der sensiblen Fallgestaltung nicht gerecht werdenden Begründung, es stelle kein anrüchiges Verhalten dar, wenn ein Angeklagter ein Strafverfahren verzögere, um die Verjährung der Straftat zu erreichen.
5. Wie steht Grünenthal zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass der WDR-Zweiteiler "Contergan" gesendet werden darf?
Das Bundesverfassungsgericht hat die Ausstrahlung des Films zugelassen, ohne inhaltlich abschließend darüber entschieden zu haben, ob der Film in seiner jetzt zu sendenden Fassung rechtmäßig ist oder nicht. Dieser Entscheidung liegt u. a. die Abwägung zugrunde, dass es die Filmemacher unzumutbar hart treffen würde, wenn sie den Film nicht in zeitlich engem Zusammenhang mit dem 50. Jahrestag der Contergan-Markteinführung senden dürften. Grünenthal kann diese medienpolitische Entscheidung nicht gutheißen - immerhin war die Ausstrahlung ursprünglich für den Herbst des Jahres 2006 vorgesehen. Jetzt rückt sie nur deshalb ins nähere Umfeld des 50. Jahrestages, weil die zwischenzeitlichen Gerichtsverfahren und Modifikationen des Films zu einer rund einjährigen, aus Sicht der Filmemacher mehr als ungewollten Verzögerung geführt haben.
Das Bundesverfassungsgericht stellt weiter fest, dass der Film "der öffentlichen Meinungsbildung bedeutsame Anstöße" vermittle. Tatsächlich vermischt der Film Wahrheit und Fiktion um der Unterhaltung willen. Bei einem so ernsten und tragischen Thema wie Contergan sollte sich der Zuschauer auf historisch belegbare Fakten verlassen können. Er wird zugunsten der Einschaltquote durch Hinzuerfundenes und Verdrehungen verwirrt und erhält ein völlig falsches Bild der damaligen Ereignisse.
6. Was hat Grünenthal vor Gericht erreicht?![]()
Von den ursprünglich über 15 vor Gericht beanstandeten Darstellungen aus dem Drehbuch sind nach derzeitiger Kenntnis acht Darstellungen nicht (mehr) im Film enthalten bzw. verändert. In der Presseerklärung des Oberlandesgerichts heißt es dazu: "Der Senat hat [...] die einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg mit Ausnahme weniger Filmpassagen aufgehoben. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass die einstweilige Verfügung zu einer Zeit erging, als der Film noch nicht vorlag und dass einige der Szenen, die ursprünglich im Drehbuch vorhanden waren und verboten wurden, nicht oder verändert in den Film übernommen worden sind. Insofern hat sich die Firma Grünenthal GmbH im Ergebnis in größerem Umfang durchgesetzt, als dies nunmehr den Anschein hat." Darüber hinaus haben sich die Filmemacher dazu verpflichtet, dem Film einen klarstellenden Vor- und Nachspann beizugeben, den wir hier in vollem Wortlaut wiedergeben wollen:
"Dieser Film ist kein Dokumentarfilm. Er ist ein Spiel- und Unterhaltungsfilm auf der Grundlage eines historischen Stoffes. Die fürchterliche Schädigung tausender Kinder durch das Arzneimittel "Contergan", die Einstellung des Strafprozesses gegen die Verantwortlichen wegen "geringer Schuld" und die Zahlung der höchsten Entschädigungssumme in der deutschen Geschichte durch die Herstellerfirma sind historische Realität. Die im Film handelnden Personen und ihre beruflichen und privaten Handlungen und Konflikte sind dagegen frei erfunden.
Dies gilt insbesondere für die Figur des Rechtsanwalts Paul Wegener und seiner Familie sowie die für die Arzneimittelfirma handelnden Personen einschließlich des Privatdetektivs."
7. Die Filmemacher behaupten, dass alle beanstandeten Szenen historisch korrekt seien - was sagt Grünenthal dazu?
Die Filmemacher haben das Problem ihres Werkes erkannt, indem sie es als "fiktionales Drama basierend auf wahren Begebenheiten" bezeichnen und ihren Umgang mit den - unstreitig nicht exakt dargestellten - damaligen Ereignissen als "historisch sensibel" loben. Tatsache ist indes, dass zahlreiche Darstellungen, die Grünenthal an dem Drehbuch moniert hat, im Film nicht (mehr) vorkommen. Die Filmemacher haben hinsichtlich zahlreicher Darstellungen Unterlassungserklärungen abgegeben und dem Film aus eigenem Antrieb einen Vor- und Nachspann beigegeben, der die weitgehende Fiktionalität des Werkes hervorhebt. Noch das Oberlandesgericht hatte konstatiert, dass der ihm zur Beurteilung vorliegende Film Szenen enthalten habe, "in denen dem Unternehmen zu Unrecht im Zuge der damaligen Auseinandersetzung - insbesondere mit dem Anwalt der Geschädigten - infame und skrupellose Methoden unterstellt werden. Diese Darstellung ist geeignet, die Firma Grünenthal GmbH auch heute noch schwer in ihrem Ansehen zu schädigen. Dies muss sie nicht hinnehmen." Zahlreiche der im Film verbliebenen Darstellungen hat das Oberlandesgericht gleichwohl nicht verboten, weil es die darin zum Ausdruck kommenden historischen Ungenauigkeiten für nicht schwerwiegend genug erachtete und somit als von der Kunstfreiheit gedeckt ansah.
8. Wie steht Grünenthal zum Thema Kunstfreiheit?
Grünenthal schätzt die Kunstfreiheit sehr hoch ein. Diese hat jedoch ihre Grenzen, wo sie das Persönlichkeitsrecht der erkennbar Betroffenen erheblich beeinträchtigt. Eine solche erhebliche Beeinträchtigung sieht Grünenthal in denjenigen Darstellungen, die von uns vor Gericht angegriffen wurden.
9. Würde Ihr Unternehmen grünes Licht für eine Ausstrahlung geben, falls die umstrittenen Punkte korrigiert würden?
Wenn alle Aussagen im Film historisch korrekt wären, würden wir dem Film grünes Licht geben.
10. Stimmt es, dass Grünenthal in Gesprächen mit der Produktionsfirma "Zeitsprung" gefordert hat, dass weder das Unternehmen noch das Medikament im Film genannt werden sollen?
Bereits vor Drehbeginn hat es im Jahr 2005 auf der Basis des uns vorliegenden Drehbuchs von unserer Seite eine Kontaktaufnahme mit der Produktionsfirma gegeben. Dabei ist von Grünenthal darauf hingewiesen worden, dass Firmenname und Produkt nur dann genannt werden dürften, wenn die Fakten auch historisch korrekt wiedergegeben würden. Im Urteil des Landgerichts Hamburg vom 28. Juli 2006 stellen die Richter klar, dass unser Unternehmen geradezu fahrlässig gehandelt hätte, wenn es nicht in dieser Form seine Unternehmenspersönlichkeitsrechte hätte schützen lassen.
11. Gäbe es vorstellbar überhaupt irgendein Drehbuch (außer einem streng dokumentarischen), mit dem das Unternehmen einverstanden wäre?
Selbstverständlich. Wir haben sowohl dem WDR wie der Produktionsfirma 2005 unsere Unterstützung bei der Umsetzung angeboten. Dieses Angebot wurde von den Filmemachern abgelehnt.
12. Hat die Firma Grünenthal damit gerechnet, dass die juristische Auseinandersetzung auch publizistisch solche Wellen schlägt?
Ja, wir haben damit gerechnet, dass der Rechtsstreit hohe Wellen in der Öffentlichkeit schlägt. Wir haben uns allerdings nach reiflicher Überlegung entschieden, für die historisch korrekte Wahrheit zu kämpfen, um Imageschäden vom Unternehmen abzuwenden - in letzter Konsequenz auch vor Gericht.
13. Wenn ja: Bedauert es die Firma mittlerweile, diesen Weg eingeschlagen zu haben?
Nein.




