Der Prozess
Die juristischen und medizinischen Fragen rund um die Contergan-Tragödie waren so komplex und teilweise schwer nachvollziehbar, dass es immerhin sieben Jahre dauerte, den Sachverhalt für ein gerichtliches Verfahren aufzuarbeiten.
Am 27. Mai 1968 begann in Alsdorf bei Aachen der so genannte "Contergan-Prozess". Das Strafverfahren gegen neun leitende Mitarbeiter des Familienunternehmens war das bis zu diesem Zeitpunkt aufwändigste Verfahren in der deutschen Rechtsgeschichte.
Der Prozess vor der Ersten Großen Strafkammer des Landgerichts Aachen zog sich über zweieinhalb Jahre hin. Verhandelt wurde an 283 Prozesstagen.
Am 18. Dezember 1970 wurde das Strafverfahren mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft eingestellt. Das Gericht sah zwar einerseits ein Fehlverhalten der Angeklagten im Umgang mit den Nervenreizungen, andererseits bestätigte es, dass die Wirkung von Thalidomid auf Schwangere für Grünenthal nicht vorhersehbar gewesen sei und daher kein Versäumnis von Grünenthal vorlag. Die teratogene Wirkung sei nach dem damaligen Stand der Erkenntnisse unwahrscheinlich gewesen, "vielleicht sogar außerhalb des nach der Erfahrung möglichen" wie die Richter dem Unternehmen attestierten. Positiv bewertet wurde die rasche Markt-Rücknahme des Präparates innerhalb von nur zwölf Tagen.




