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Die Stiftungslösung

Im November 1971 wurde das Gesetz für das "Hilfswerk für behinderte Kinder" beschlossen. Dieses Gesetz sollte allen behinderten Kindern - und nicht nur den Contergan-Geschädigten - Hilfe bringen. Stiftungszweck waren einerseits Leistungen an die Contergan-Opfer und andererseits die Förderung von Behinderten durch institutionelle Einrichtungen und Forschungsvorhaben.

Grünenthal zahlte insgesamt 114 Millionen DM in diese Stiftung ein. Neutrale Sachverständige hatten den Betrag von 84 Millionen DM als maximal wirtschaftlich vertretbar für Grünenthal attestiert, ohne die Existenz des Unternehmens nachhaltig zu gefährden. Möglich wurde die Zahlung nur durch den persönlichen Beitrag der Familie Wirtz. Die Eigentümer-Familie entschied, dass andere Unternehmen des Firmenverbunds Grünenthal wirtschaftlich stützen sollten. Dies rettete das Unternehmen und sicherte wertvolle Arbeitsplätze, was der Familie Wirtz sehr wichtig war.

Die Bundesregierung brachte seinerzeit weitere 100 Millionen DM in die Stiftung ein. 50 Millionen DM waren für die Entschädigung der Contergan-Opfer vorgesehen, 50 Millionen DM für die Förderung weiterer Behinderter. Am 31. Oktober 1972 nahm die Stiftung "Hilfswerk für behinderte Kinder" ihre Arbeit auf. Aus diesen Stiftungsgeldern wurde den Geschädigten eine einmalige Kapitalentschädigung und wird eine lebenslange Rente gezahlt.

Bis Februar 2007 wurden Stiftungsgelder in Höhe von über 425 Millionen Euro ausgezahlt. Da die Geschädigten heute keine Kinder mehr sind, ist die Stiftung 2005 umbenannt worden in "Conterganstiftung für behinderte Menschen".