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Contergan-Chronologie
Bis Mitte der
1950er-Jahre

Es gibt in der Bundesrepublik Deutschland keine Richtlinien für die Entwicklung, Produktion und den Vertrieb von Arzneimitteln. Es existieren weder ein Arzneimittelgesetz, noch ein Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) oder eine ähnliche Behörde.

1954

Thalidomid, der Wirkstoff von Contergan, wird von Grünenthal entwickelt.

1. Oktober 1957

Thalidomid wird unter der Marke "Contergan" auf den deutschen Markt gebracht.

Bis zur Rücknahme ist Thalidomid unter anderen Bezeichnungen in insgesamt 46 Ländern auf dem Markt.

Oktober 1959

Erste Meldungen, dass Thalidomid Nervenreizungen an Händen und Füßen auslösen könnte (Polyneuritis).

1961

Grünenthal ändert die Gebrauchsinformation und beantragt im Mai 1961 die Rezeptpflicht für Contergan aufgrund der Polyneuritis.

16. November 1961

Der Hamburger Kinderarzt Dr. Widukind Lenz äußert den ersten Verdacht, dass es einen Zusammenhang zwischen Fehlbildungen bei Ungeborenen und Thalidomid gibt.
Etwa zeitgleich äußert auch der australische Gynäkologe Dr. William G. McBride diesen Verdacht.

27. November 1961

Grünenthal nimmt Contergan aus dem Handel.

1964

Erstmals gelingt es der Wissenschaft, die Teratogenität des Wirkstoffs Thalidomid in Tierversuchen an Neuseeländer Kaninchen nachzuweisen.

Der israelische Arzt Jacob Sheskin entdeckt die Wirksamkeit von Thalidomid bei Lepra.

27. Mai 1968

Das Verfahren gegen neun leitende und wissenschaftliche Mitarbeiter von Grünenthal beginnt.

April 1970

Noch während des Strafverfahrens nimmt Grünenthal Verhandlungen mit den Nebenklägern auf und verpflichtet sich, 100 Millionen DM an die Betroffenen zu zahlen.

18. Dezember 1970

Das Strafverfahren wird eingestellt.

1972

Die Bundesregierung gründet per Gesetz die öffentlich-rechtliche Stiftung "Hilfswerk für behinderte Kinder".

Der Bund zahlt 100 Millionen DM in die Stiftung ein, Grünenthal 114 Millionen DM. Grünenthal wird von allen weiteren Ansprüchen freigestellt.

Bis Mitte 1980

Erfolglose Klagen gegen die Stiftungslösung. Alle Gerichte bestätigen, dass die Stiftungslösung verfassungsgemäß ist.

1990er-Jahre

Entdeckung, dass Thalidomid entzündungshemmend auf das Immunsystem wirkt und das Entstehen neuer Gefäße hemmt. Einsatz bei schweren Krankheiten wie AIDS und Krebs.

Seit 1998

Andere Firmen gelangen mit Thalidomid zur Marktreife, so dass diese Quellen zur Deckung des medizinischen Bedarfs zur Verfügung stehen.

Juni 2003

Grünenthal stellt die Abgabe von Thalidomid ein.

Dezember 2005

Da die Betroffenen mittlerweile erwachsen sind, wird das "Hilfswerk für behinderte Kinder" in "Conterganstiftung für behinderte Menschen" umbenannt.

2007

Bislang wurden rund 440 Millionen Euro an die Betroffenen gezahlt.

Dezember 2007

Erstes Treffen zwischen Grünenthal und Vertretern des Bundesverbands Contergangeschädigter.

Februar 2008

Grünenthal strebt gemeinsam mit der Bundesregierung und dem Bundesverband Contergangeschädigter e.V. eine gemeinsame Lösung zur besseren Versorgung der Betroffenen an.

Mai 2008

Grünenthal will freiwillig einen Beitrag von 50 Millionen Euro in die bestehende Conterganstiftung einzahlen. Mit diesen Geldern möchte Grünenthal den Kapitalstock der Conterganstiftung verdoppeln, so dass einmal pro Jahr ein zusätzlicher, persönlicher Betrag für die Betroffenen ermöglicht werden kann. Die Gespräche hierzu mit den Regierungsfraktionen und dem zuständigen Bundesministerium sind auf sehr gutem Wege. Der Bundesverband Contergangeschädigter e.V. sieht das Modell als weiteren Schritt in die richtige Richtung an.

Mai 2009

Mit einer Änderung des Conterganstiftungsgesetzes wird die rechtliche Voraussetzung dafür geschaffen, dass die Grünenthal GmbH die freiwillig zur Verfügung gestellten 50 Millionen Euro für die Verbesserung der finanziellen Versorgung der Contergan-Betroffenen in die Stiftung einzahlen kann.

Juli 2009

Grünenthal hat die freiwillige Zahlung von 50 Millionen Euro an die Contergan-Stiftung überwiesen.

Die Stiftung verfügt nun über ein Kapital von 100 Millionen Euro für jährliche Sonderzahlungen an die Contergan-Betroffenen. Damit stehen den Betroffenen, neben der monatlichen Rente von bis zu 1.116,- Euro, in den kommenden 25 Jahren Sonderzahlungen von jährlich bis zu 3.500 Euro zur Verfügung. Die Rente sowie die Sonderzahlungen an die Betroffenen werden unabhängig von weiteren Sozialleistungen, die die Betroffenen beziehen, gezahlt. Aufgrund der umfangreichen finanziellen Aufstockung der Zahlungen sind die Betroffenen in Deutschland auch im internationalen Vergleich finanziell wesentlich besser abgesichert als früher.

Grünenthal möchte den Weg des konstruktiven Dialogs mit den Contergan-Betroffenen weiter gehen.