Pressemitteilungen
Grünenthal begrüßt jährliche Einmalzahlungen an Contergan-Betroffene:
50 Millionen Euro werden bis 15. Juli 2009 auf das Stiftungskonto eingezahlt
Aachen, 15. Mai 2009.
Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 14. Mai 2009 das 2. Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes beschlossen. Mit der Gesetzesänderung wurde die rechtliche Voraussetzung dafür geschaffen, dass die freiwillig von der Grünenthal GmbH zur Verfügung gestellten 50 Millionen Euro für die Verbesserung der finanziellen Versorgung der Contergan-Betroffenen in die Stiftung einfließen können. Der Betrag wird von der Grünenthal GmbH bis zum 15. Juli 2009 auf das Stiftungskonto eingezahlt.
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Grünenthal begrüßt Entwurf für neues Conterganstiftungsgesetz:
Betroffene bekommen zusätzliche Sonderzahlungen
Aachen, 26. März 2009.
Die Bundestagfraktionen von CDU/CSU und SPD haben den gemeinsamen Entwurf für eine weitere Änderung des Conterganstiftungsgesetzes bereits kommentiert. Diese Änderung soll heute Donnerstag, 26. März 2009, in den Bundestag eingebracht werden.
Die Grünenthal GmbH, von 1957 bis 1961 Herstellerin von Contergan, begrüßt ausdrücklich die im Gesetzentwurf vorgesehenen Neuerungen. Diese verbessern die Situation der Contergan-Betroffenen weiter.
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Grünenthal bietet Contergan-Betroffenen 50 Millionen Euro an
Lösung soll Lebenssituation der Betroffenen verbessern
Aachen, 8. Mai 2008.
Das Pharmaunternehmen Grünenthal plant, freiwillig 50 Millionen Euro in mehreren Schritten in die bestehende Conterganstiftung einzuzahlen, um mit einem eigenen Beitrag die Lebenssituation der Contergan-Betroffenen dauerhaft zu verbessern. Der Bundesverband Contergangeschädigter e.V. sieht das Modell als weiteren Schritt in die richtige Richtung an.
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Landgericht Hamburg entschied über Contergan-Spielfilm
Film darf weiterhin mit historischen Fehlern gesendet werden
Aachen / Hamburg, 18. April 2008.
Das Landgericht Hamburg hat heute im Rechtsstreit um den Spielfilm "Contergan" zwischen der Grünenthal GmbH und dem Westdeutschen Rundfunk (WDR) sowie dessen Produktionsfirma ZEITSPRUNG FILM + TV PRODUKTIONS GmbH entschieden, dass keine weiteren Filmszenen gestrichen oder geändert werden müssen. Nach Ansicht Grünenthals enthält der bereits im November 2007 in der ARD gezeigte Spielfilm grobe historische Falschdarstellungen.
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Gemeinsame Lösung mit der Bundesregierung und dem Bundesverband Contergan-Geschädigter angestrebt
Grünenthal ist bereit zu einem freiwilligen finanziellen Beitrag für Contergan-Betroffene
Aachen/Berlin, 27. Februar 2008.
Grünenthal unterstützt die politische Initiative der Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag, die Contergan-Renten zu verdoppeln, weil die Geschädigten als Erwachsene mehr Hilfe und medizinische Versorgung brauchen, als mit den derzeitigen Renten darstellbar ist.
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Das vereinbarte Treffen zwischen Grünenthal und dem Contergan-Betroffenen Christian Knabe hat stattgefunden
Aachen, 1. Februar 2008.
Der geschäftsführende Gesellschafter der Grünenthal GmbH, Sebastian Wirtz (37), traf sich am Mittwoch (30. Januar 2008) mit dem Contergan-Betroffenen Christian Knabe. Der 46-Jährige Knabe war einem breiten Fernsehpublikum als Diskussionsteilnehmer in der ARD-Sendung "Hart aber fair" bekannt geworden. Nach einem regen Briefwechsel hatten Sebastian Wirtz und Christian Knabe das private Treffen für Januar 2008 vereinbart.
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Grünenthal zieht Verfassungsbeschwerde gegen Contergan-Film zurück
"Fokussierung auf das Hauptsacheverfahren"
Aachen/Karlsruhe, 29. Januar 2008.
Das Aachener Pharmaunternehmen Grünenthal GmbH hat seine Verfassungsbeschwerde am 28. Januar 2008 beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe gegen die Urteile des Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG) vom 10. April 2007 zurückgezogen.
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Erstes Treffen zwischen Grünenthal und dem Bundesverband Contergangeschädigter
Gespräche werden fortgesetzt
Aachen, 10. Dezember 2007.
Der geschäftsführende Gesellschafter der Grünenthal GmbH, Sebastian Wirtz (37), hat sich erstmals mit Vertretern des Bundesverbands Contergangeschädigter e.V. getroffen.
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Mahnwache zum 50. Jahrestag zur Markteinführung von Contergan
Aachen, 1. Oktober 2007.
Am 1. Oktober 2007 veranstalten Betroffene der Contergan-Tragödie eine Mahnwache vor den Toren eines Grünenthal-Werkteils in Stolberg bei Aachen. Anlass ist der 50. Jahrestag der Markteinführung von Contergan am 1. Oktober 1957.
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Prozess von Grünenthal gegen WDR-Zweiteiler
Landgericht Hamburg sieht nach Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts weiteren Klärungsbedarf
Aachen / Hamburg, 21. September 2007.
Das Landgericht Hamburg hat am 21. September 2007 im Rechtsstreit um Falschdarstellungen im TV-Zweiteiler "Eine einzige Tablette" zwischen der Grünenthal GmbH und dem Westdeutschen Rundfunk (WDR) sowie dessen Produktionsfirma ZEITSPRUNG FILM + TV PRODUKTIONS GmbH kein Urteil im Hauptsacheverfahren verkündet.
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Das Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag Grünenthals ab
Grünenthal hält diese Entscheidung für falsch
Aachen, 5. September 2007.
Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag Grünenthals für ein vorläufiges Sendeverbot des WDR-Zweiteilers "Eine einzige Tablette" zurückgewiesen. Das Verfassungsgericht führt allerdings in seiner Begründung aus, dass die erhobene Verfassungsbeschwerde "weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet" sei.
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Prozess von Grünenthal gegen WDR-Zweiteiler
Grünenthal legt Verfassungsbeschwerden gegen OLG-Urteile ein
Aachen / Karlsruhe, 22. Juni 2007.
Gegen die Urteile des Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG) vom 10. April 2007, mit denen einstweilige Verfügungen gegen Schlüsselszenen im umstrittenen Unterhaltungsfilm "Eine einzige Tablette" über die Contergan-Tragödie weitgehend aufgehoben wurden, hat das Aachener Pharmaunternehmen Grünenthal GmbH am 10. Mai 2007 Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe eingelegt.
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Prozess von Grünenthal gegen WDR-Zweiteiler:
Landgericht hebt neue einstweilige Verfügungen auf
Aachen / Hamburg, 15. Mai 2007.
Im Streit um den Unterhaltungsfilm "Eine einzige Tablette" hat das Landgericht Hamburg die zusätzlichen einstweiligen Verfügungen aufgehoben, die das Aachener Pharmafirma Grünenthal gegen den Westdeutschen Rundfunk (WDR) und die Filmproduktionsfirma Zeitsprung Film + TV Produktions GmbH erwirkt hatte.
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Landgericht entscheidet im Juli 2007 über Hauptsacheverfahren gegen WDR-Zweiteiler
Grünenthal zuversichtlich für den Fortgang des Verfahrens
Aachen / Hamburg, 11. Mai 2007.
Das Landgericht Hamburg hat am 11. Mai 2007 mehrere Verfahren im Rechtsstreit um Falschdarstellungen im Zweiteiler "Eine einzige Tablette" zwischen der Grünenthal GmbH und dem Westdeutschen Rundfunk (WDR) sowie dessen Produktionsfirma ZEITSPRUNG FILM + TV PRODUKTIONS GmbH verhandelt.
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Grünenthal erstaunt über Verkauf des gerichtlich verbotenen WDR-Films
Wirtz weist TV-Sender weltweit auf hohes Risiko beim Spielfilm-Einkauf hin
Aachen, 20. April 2007.
Mit Erstaunen nimmt die Grünenthal GmbH zur Kenntnis, dass der WDR-Zweiteiler "Eine einzige Tablette" derzeit auf der Filmmesse in Cannes bereits zum weltweiten Verkauf angeboten wird.
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Prozess von Grünenthal gegen WDR-Zweiteiler
Oberlandesgericht Hamburg bestätigt Entscheidung in einzelnen Filmszenen
Aachen / Hamburg, 10. April 2007.
Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat im Berufungsverfahren zu einstweiligen Verfügungen des Aachener Pharmaunternehmens Grünenthal GmbH gegen den Westdeutschen Rundfunk (WDR) und die ZEITSPRUNG FILM + TV PRODUKTIONS GmbH die Urteile der Vorinstanz weitgehend abgeändert. Das Gericht bestätigte in seinem Urteil jedoch das Verbot einiger Schlüsselszenen des geplanten Unterhaltungsfilms "Eine einzige Tablette".
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Grünenthal begrüßt Verhandlungsbereitschaft der Filmemacher
Vergleichsverhandlungen auch nach Urteilsspruch möglich
Aachen, 5. April 2007.
Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hatte in der Berufungsverhandlung zwischen dem Westdeutschen Rundfunk (WDR) sowie der ZEITSPRUNG FILM + TV PRODUKTIONS GmbH und der Grünenthal GmbH um Falschdarstellungen im Zweiteiler "Eine einzige Tablette" beiden Seiten die Möglichkeit zu außergerichtlichen Vergleichen eingeräumt. Zwischen den Beteiligten hat es in den vergangenen Tagen Gespräche gegeben.
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Prozess von Grünenthal gegen WDR-Zweiteiler
Oberlandgericht Hamburg vertagt Entscheidung über einstweilige Verfügung
Aachen/Hamburg, 20. März 2007.
Zum geplanten Unterhaltungsfilm "Eine einzige Tablette" tagte heute das Oberlandesgericht Hamburg im Berufungsverfahren zur einstweiligen Verfügung des Aachener Pharmaunternehmens Grünenthal GmbH gegen den Westdeutschen Rundfunk (WDR) und die ZEITSPRUNG FILM + TV PRODUKTIONS GmbH. Das Gericht wird seine Entscheidung am 10. April 2007 bekannt geben.
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Pharmafirma Grünenthal erwirkt neue einstweilige Verfügung
Aachen, 16. März 2007.
Die Aachener Pharmafirma Grünenthal GmbH hat im Rechtsstreit mit der Zeitsprung Film + TV Produktions GmbH sowie dem Westdeutschen Rundfunk (WDR) um den Unterhaltungsfilm "Eine einzige Tablette" vor dem Landgericht Hamburg erneut eine einstweilige Verfügung erwirkt.
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Grünenthal optimistisch bei rechtlicher Auseinandersetzung
Historische Korrektheit unverzichtbare Voraussetzung
Aachen, 13. November 2006.
"Es bleibt jedem unbenommen, nach einer Niederlage vor Gericht die nächst höhere Instanz anzurufen", erklärte Sebastian Wirtz, Geschäftsführer des Familienunternehmens Grünenthal GmbH, auf die Ankündigung des WDR und seiner Produktionsfirma Zeitsprung, Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg einzulegen. Grünenthal wird allerdings nach wie vor nicht akzeptieren, dass der Film eine Vermischung von Fiktion und Wirklichkeit vornehme.
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Prozess von Grünenthal gegen WDR-Zweiteiler
Gericht bestätigt einstweilige Verfügung in allen wesentlichen Punkten
Aachen / Hamburg, 28. Juli 2006.
Das Landgericht Hamburg hat am 28. Juli 2006 die einstweilige Verfügung des Aachener Pharmaunternehmens Grünenthal GmbH gegen den Westdeutschen Rundfunk (WDR) und die ZEITSPRUNG FILM + TV PRODUKTIONS GmbH in allen wesentlichen Punkten bestätigt.
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Pharmafirma Grünenthal erwirkt einstweilige Verfügung
Landgericht Hamburg stoppt Unterhaltungsfilm zum Thema Contergan
Aachen, 15. März 2006.
Die Aachener Pharmafirma Grünenthal GmbH hat vor dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügungen erwirkt. Unter Androhung eines Ordnungsgeldes untersagt das Landgericht Hamburg die Verbreitung von 15 Falschdarstellungen im Drehbuch zum Zweiteiler mit dem vorläufigen Titel "Eine einzige Tablette".
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